(GmbH) gab der Beschuldigte 1 vor der oberen Instanz zu Protokoll, dass das letzte Quartal 2023 gut gelaufen sei. Es könnte besser sein, aber er sei froh, dass die GmbH so gut gestartet sei und man zwei/drei Aufträge schon habe abschliessen können (pag. 4070 Z. 20 ff.). Er sei der Firmengründer und seine Frau die «Firmenführerin». Sie mache Protokolle, den Detailhandel usw. Sie habe mehr Erfahrung mit Schweizerdeutsch und Dokumenten (pag. 4070 Z. 25 ff.). Ein Jahresabschluss der AS.________ (GmbH) liege noch nicht vor, die Akten seien beim Treuhänder (pag. 4070 Z. 36 f.). Auf Frage zu ungefähren Angaben zum Umsatz resp.