1 bis 2 Wochen nach der Gerichtsverhandlung habe er für mind. 6 Monate ein Burnout erlitten. Mithilfe seiner Frau und seiner Kinder habe er sich aufrappeln und im Frühling 2023 mithilfe eines Vermittlungsbüros eine kleine Firma übernehmen können. Er habe die Firma zu «AS.________ (GmbH)» gewechselt und sei selbständig, seine Frau sei die Geschäftsführerin. Die Vorinstanz bezeichnete in beruflicher Hinsicht die Integration des Beschuldigten 1 als einigermassen gelungen.