letzteres während zwei Jahren bis im Herbst 2018. Anschliessend sei er bis zu Beginn der Pandemie infolge seiner Verhaftung wegen Widerhandlungen gegen das BetmG arbeitslos gewesen. Nach seiner Entlassung aus der JVA Thorberg habe der Beschuldigte 1 für 2 Monate bei der AR.________ AG in I.________(Ortschaft) als Asbestsanierer gearbeitet, danach bis zu seiner erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung wieder bei der AP.________ AG in I.________(Ortschaft). Nach der Gerichtsverhandlung habe er die Motivation verloren, was auch am Arbeitsplatz aufgefallen sei. Ca. 1 bis 2 Wochen nach der Gerichtsverhandlung habe er für mind. 6 Monate ein Burnout erlitten.