62 verfügt aber über einen gymnasialen Abschluss aus dem Kosovo (pag. 775 Z. 78 f.). Gemäss Leumundsbericht vom 19. Januar 2024 habe der Beschuldigte 1 nach seiner Rückkehr in die Schweiz zunächst seine Arbeit als Maschinist weitergeführt, anschliessend habe er bei der AO.________ GmbH in I.________(Ortschaft) als Umzugsarbeiter, bei der AP.________ AG als Maschinist auf Abruf, im Restaurant «AT.________» in AU.________ (Ortschaft) als Geschäftsführer und bei der AV.________ AG als Stv. Schichtführer gearbeitet; letzteres während zwei Jahren bis im Herbst 2018.