seither lebt er in der Schweiz (pag. 545, pag. 4044). Er verfügt über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C; pag. 29). Vom 1. September 2020 bis 29. Juni 2021 befand sich der Beschuldigte 1 in Untersuchungshaft; vom 30. Juni 2021 bis 5. Januar 2022 im vorzeitigen Strafvollzug (pag. 104 ff.). 18.3.2 Berufliche und finanzielle Integration Der Beschuldigte 1 hat gemäss eigenen Angaben keine Berufsausbildung absolviert,