Der Beschuldigte 2 habe wiederholt betont, im Kosovo keine Zukunft zu haben. Sämtliche Bezugspersonen seien weggezogen und seine Familie lebe voll integriert in der Schweiz. Es liege ein schwerer persönlicher Härtefall vor und auch die Interessenabwägung spreche für den Verbleib. Auch wenn die Hürde hoch und die Freiheitsstrafe beachtlich sei, so sei zu betonen, dass es keinen Automatismus gebe.