4091 f.). Weiter duplizierte die Verteidigung des Beschuldigten 1, man habe gespannt darauf gewartet, von der Generalstaatsanwaltschaft zu hören, was denn nun genau die ausserordentlichen Umstände seien, die vorliegen müssten, damit die privaten Interessen des Beschuldigten 1 überwiegen würden. Die Verteidigung habe sich diese Frage durchaus gestellt. Was brauche es noch neben einer Familie mit Schweizer Ehefrau, eingeschulten Kindern, wirtschaftlicher Selbständigkeit, Sprachkenntnissen und dem erforderlichen Erwerbseinkommen? Was der Beschuldigte 1 vorweise, seien überdurchschnittliche Integrationsbemühungen und genau diese ausserordentlichen Umstände, die erfordert würden.