So sei es vorliegend der Ehefrau überlassen, mit den Kindern in der Schweiz zu bleiben und den Kontakt zum Ehemann durch elektronische Kommunikationswege und Besuche aufrecht zu erhalten. Zu beachten sei ferner, dass der Landesverweisung eine mehrjährige Freiheitsstrafe vorausgehe und der Kontakt innerhalb der Familie ohnehin beschränkt werde. Damit finde auch eine Entfremdung der Kinder statt (Urteil des Bundesgerichts 7B_183/2022 vom 29. Oktober 2022 E. 4.5.2). Minderjährige Kinder würden das