56 17. Argumente der Parteien 17.1 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft argumentierte vor oberer Instanz, bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative sei die vormalige Ausschaffungspraxis massiv verschärft worden, wobei auch die Folgen der Verschärfung für Ehepartner/-innen und Kinder durch den Gesetzgeber in Kauf genommen worden seien. Die Vorinstanz habe bei beiden Beschuldigten einen schweren persönlichen Härtefall angenommen und aufgrund überwiegender privater Interessen von der Landesverweisung abgesehen.