52 Beschuldigten 1 vorgebrachten Zunahme an Einkünften sowie der Pauschalabzüge und der Unterstützungsabzüge (für die Ehefrau [15 %] und die beiden Kinder [15 % bzw. 12.5 %]) erachtet die Kammer die von der Vorinstanz errechnete Tagessatzhöhe von CHF 60.00 nach wie vor als angemessen. 15.3.4 Vollzugsform