Mithilfe seiner Frau und seiner Kinder habe er sich aufrappeln und im Frühling 2023 mithilfe eines Vermittlungsbüros eine kleine Firma kaufen und übernehmen können. Er sei selbständig tätig geworden, die Firma habe er in «AS.________ (GmbH)» umgenannt und so im Handelsregister eingetragen. Seine Frau amte in der jungen Firma als Geschäftsführerin (pag. 4044 f.). Anlässlich seiner oberinstanzlichen Einvernahme bezifferte der Beschuldigte 1 seine Schulden aktuell auf CHF 30'000.00 (pag. 4071 Z. 16). Dabei handle es sich um Kreditkarten- und