Diese Anstellung hatte der Beschuldigte 1 im Zeitpunkt des vorinstanzlichen Urteils noch inne. Dem Leumundsbericht vom 19. Januar 2024 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte nach der erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung die Motivation verloren habe, was auch an seinem Arbeitsplatz festgestellt worden sei. Ca. 1 – 2 Wochen nach der Gerichtsverhandlung habe er für mind. 6 Monate ein Burnout gehabt. Er habe sich in dieser Zeit nicht mehr finden können. Mithilfe seiner Frau und seiner Kinder habe er sich aufrappeln und im Frühling 2023 mithilfe eines Vermittlungsbüros eine kleine Firma kaufen und übernehmen können.