Diese Faktoren fallen allesamt erschwerend ins Gewicht, weshalb hierfür ein Zuschlag von 12 Monaten vorzunehmen ist. Demnach resultieren unter Berücksichtigung der objektiven Tatkomponente 76 Monate, was – in Anbetracht des weiten Strafrahmens – einem leichten Verschulden im oberen Bereich entspricht.