47 Stellung des Beschuldigten innerhalb des Drogenrings und die Anzahl der Operationen bei der Beurteilung der objektiven Tatschwere ins Gewicht (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 20 143 vom 18. Februar 2021 E. 19.1.1.). Unter dem Titel des Ausmasses des verschuldeten Erfolgs bzw. der Gefährdung des betroffenen Rechtsguts ist zunächst festzuhalten, dass der Beschuldigte 1 durch den Erwerb und spätere Veräusserung von ca. 3'433.3 Gramm reinem Kokain das geschützte Rechtsgut erheblich beeinträchtigt hat.