Zuvor bestand die Möglichkeit, mit dieser Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr eine Geldstrafe zu verbinden. Die Verteidigung des Beschuldigten 1 stellt – abgesehen von den Fällen «Q.________(Ortschaft)» und «U.________/Kokain» – den Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das BetmG nicht in Frage, auch nicht den Verzicht auf Ausfällung einer Geldstrafe hierfür (die schliesslich ausgefällte Geldstrafe betrifft den rechtskräftigen Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz).