Die beiden Beschuldigten waren dabei praktisch immer zusammen unterwegs, wobei der Beschuldigte 2 meistens als Fahrer fungierte. Sie fuhren jeweils gemeinsam zu den Treffen mit U.________, wobei diesem das Kokain mehrheitlich vom Beschuldigten 1, aber teilweise auch durch den Beschuldigten 2 übergeben wurde. Insgesamt veräusserten die beiden Beschuldigten im Zeitraum von ca. Frühling / Sommer 2019 bis August 2020 in I.________(Ortschaft), J.________(Ortschaft), L.________(Ortschaft) und andernorts rund 1'700 Gramm Kokaingemisch (ca. 1'343 Gramm reines Kokain) an U.________.