__ rund 1'343 Gramm reines Kokain. 9.6 Beweisergebnis Der Beweiswürdigung folgend erachtet es die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte 1 U.________ in einem RAV-Kurs in I.________(Ortschaft) kennenlernte und diesen später über seine Aktivitäten im Marihuana- und Kokainhandel in Kenntnis setzte. In der Folge veräusserten die Beschuldigten U.________ neben Marihuana auch Kokain zum Preis von CHF 50.00/55.00 pro Gramm. Die beiden Beschuldigten waren dabei praktisch immer zusammen unterwegs, wobei der Beschuldigte 2 meistens als Fahrer fungierte.