38 Drogen-, Mengen- und Preisangaben preiszugeben. Wie die Vorinstanz richtig ausführt, kann man auch schweigen, wenn man Angst vor Repressalien bestimmter Lieferanten haben sollte. Wie weit eine Falschbelastung auch deshalb wenig wahrscheinlich ist, da U.________ jedenfalls nach den Angaben des Beschuldigten 2 sogar der Freund der Beschuldigten war, bleibe dahingestellt. Kaum ein Indiz, geschweige denn Beweis, für eine mengenmässige Falschbelastung ist insbesondere in der Erklärung, verurkundet am 15. September 2021, zu sehen (vgl. pag. 3726 ff.).