Es wird seitens der Verteidigung des Beschuldigten 1 vorgebracht, dies habe U.________ eine bessere Ausgangslage im Verfahren (abgekürztes Verfahren, Haftentlassung) gegeben. Im konkreten Fall ist ein abgekürztes Verfahren zwar umso wahrscheinlicher, je detaillierter und nachprüfbarer man sich zum Sachverhalt äussert. Dies bedingt aber nicht zwingend, bei Drogendelikten alle Lieferanten und Abnehmer mit je konkreten