Gerade bei den beiden Beschuldigten wurden die Aussagen wiederholt dem aktuellen Verfahrensstand angepasst. Auch U.________ war indes anfänglich ebenfalls nicht voll geständig. Die Qualität der Aussagen der einzelnen Beteiligten ist dann aber insofern unterschiedlich, als etwa die Kokainmengen in den Aussagen des Beschuldigten 1 stetig wechselten, bezeichnenderweise sogar zeitweise etwas höher lagen als wie in der notariellen Urkunde angeblich von U.________ eingeräumt (bis 400 Gramm statt nur die notariell deklarierten 200 Gramm). Beim Beschuldigten 2 fällt auf, wie stark er sich zurückhielt, sich zu den genauen Dimensionen der Kokainkontakte zwischen dem Beschuldigten 1 und U._____