37 berücksichtigen. Im Quervergleich der Aussagen fällt auf, dass die Beschuldigten wie auch U.________ zunächst generell ihre Beteiligung an Kokaingeschäften bestritten bzw. kleinredeten und erst im Laufe der Zeit die Beteiligung zugaben oder die Mengen – konfrontiert mit Ermittlungsergebnissen – nach oben anpassten, was bei Delinquenten aus dem Betäubungsmittelbereich nicht unüblich ist und verschiedenen Motiven geschuldet sein kann (Eigeninteresse, Angst vor Belastung von anderen). Gerade bei den beiden Beschuldigten wurden die Aussagen wiederholt dem aktuellen Verfahrensstand angepasst.