189 Z. 149 und Z. 152). Den Beschuldigten 2 habe er durch den Beschuldigten 1 kennengelernt, welchen er wiederum in der Schule in I.________(Ortschaft) kennengelernt habe, wo er vom RAV hingeschickt worden sei. Er habe vor ca. 1.5 Jahren beim gemeinsamen Billardspielen in I.________(Ortschaft) erfahren, dass der Beschuldigte 1 mit Kokain handle (amtliche Akten PEN 21 74, pag. 190 Z. 168 f. und 172 f.). Am 16. Dezember 2020 wurde U.________ parteiöffentlich als Auskunftsperson im hiesigen Strafverfahren einvernommen (pag. 1029 ff.). Dabei bestätigte er alles, was er bisher gesagt habe und gab zu Protokoll, dass er nicht weitersprechen wolle (pag. 1030 Z. 28 f.).