Sie hätten es ihm nach Hause gebracht oder er habe es auf der Strasse übernommen. Gemeint sei, dass er in das Auto eingestiegen sei, dort die Übergabe des Kokains während der Heimfahrt erfolgt und er dann zu Hause ausgestiegen sei (amtliche Akten PEN 21 74, pag. 181 Z. 247 f.). Am 22. Oktober 2020 wurde U.________ erneut delegiert einvernommen, wobei er erklärte, bei seiner Aussage zu bleiben, wonach er insgesamt ca. 1.7 Kilogramm Kokain verkauft habe (amtliche Akten PEN 21 74, pag. 187 Z. 54 ff.). Er könne nicht genau sagen ob es 1.7, 1.8 oder 1.9 Kilogramm Kokain gewesen seien (amtliche Akten PEN 21 74, pag. 188 Z. 79 und Z.