Er habe mit keiner dieser Personen punkto Kokain etwas zu tun gehabt (amtliche Akten PEN 21 74, pag. 178 Z. 89, Z. 92 und Z. 101). Nach einer Unterredung mit seinem Anwalt erklärte U.________, aussagen und kooperieren zu wollen (amtliche Akten PEN 21 74, pag. 179 Z. 125). Auf Frage, wie viel Kokain er in dieser Zeitspanne verkauft habe, antwortete U.________ 1.6 bis 1.7 Kilogramm. Das Kokain habe er jeweils bei der gleichen Person bzw. Gruppierung bezogen (amtliche Akten PEN 21 74, pag. 181 Z. 240 und Z. 244). Die Übergaben seien jeweils in I.________(Ortschaft) gewesen. Sie hätten es ihm nach Hause gebracht oder er habe es auf der Strasse übernommen.