_ habe ihn sehr enttäuscht. Sie seien nicht sauber, aber in diesem Bereich, in dem er befragt worden sei, sei er nicht einverstanden (pag. 4084 Z. 2 ff.). Sodann sind die Aussagen von U.________ hervorzuheben. Mit Verfügung der Vorinstanz vom 25. Mai 2022 wurden die Akten des Strafverfahrens PEN 21 74 gegen U.________ ediert (pag. 3738 im vorliegenden Verfahren). U.________ gestand anlässlich seiner delegierten Einvernahme vom 18. August 2020, in den letzten Monaten manchmal 50 Gramm Kokain genommen und verkauft zu haben. Den Stoff habe er von serbischen/albanischen Leuten von hier, von AK.________ (amtliche Akten PEN 21 74, pag. 153 Z. 94, Z. 100 und Z. 103). Er habe AK.