35 100 Gramm Kokain gegeben zu haben, kein Gramm mehr (pag. 3756 Z. 9 und Z. 12). Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft habe er keinen Kontakt mit U.________ mehr gehabt (pag. 3756 Z. 21). Anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigte er, an der Lieferung von 100 Gramm Kokaingemisch beteiligt gewesen zu sein, am Rest hingegen nicht (pag. 4084 Z. 23 f.). Es sei für ihn sehr überraschend, dass U.________ sie so massiv belastet habe. Er persönlich habe ihn zu wenig gekannt. U.________ habe ihn sehr enttäuscht.