947 Z. 114). U.________ habe das Kokain nicht sofort bezahlt. Er denke, dass der Beschuldigte 1 dann das Geld geholt habe. Sie hätten es U.________ auf Kommission gegeben (pag. 947 Z. 122 ff.). Er habe kein Kokain für den Beschuldigten 1 verkauft, sei aber nonstop mit ihm zusammen gewesen und mitgegangen (pag. 950 Z. 244). Bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 12. August 2021 bestätigte der Beschuldigte 2, gemeinsam mit dem Beschuldigten 1 U.________ 100 Gramm Kokain veräussert zu haben. Vom Rest wisse er wirklich nichts (pag. 992 Z. 176). Vor der Vorinstanz erklärte der Beschuldigte 2, U.________ bei ihm zuhause bloss