Aber mit U.________ habe er nichts zu tun gehabt, als der Beschuldigte 1 in die Ferien gegangen sei (pag. 910 Z. 760). Am 26. November 2020 wurde der Beschuldigte 2 erneut delegiert einvernommen, wobei er zu Protokoll gab, seit der letzten Einvernahme studiert zu haben, was er alles gemacht habe und zum Schluss gekommen zu sein, einmal mit der Sache mit dem Mazedonier U.________ involviert gewesen zu sein (pag. 945 Z. 50 ff.). Ob es 50 oder 100 Gramm gewesen seien, wisse er nicht mehr (pag. 945 Z. 54). Er wisse nicht genau, ob er oder der Beschuldigte 1 das Kokain dabeigehabt habe (pag. 946 Z. 111). Es sei im März oder April 2020 gewesen (pag. 947 Z. 114).