Er selber sei nur beteiligt, weil er mit dem Beschuldigten 1 mitgegangen sei. Er frage sich, warum der Beschuldigte 1 und diese Person ihn in dieses Spiel (mit Kokain und Marihuana [pag. 891 Z. 49]) miteinbezogen hätten (pag. 890 Z. 29 ff.). So wie er die Situation sehe, würden die beiden Schuld von sich weghaben und ihm alles vorwerfen wollen (pag. 891 Z. 52 f.). Er selber habe U.________ nie persönlich Kokain übergeben (pag. 891 Z. 70). Er sei bei der Kokainübergabe an U.________ schon anwesend gewesen, aber er wisse nicht, wie viel ihm übergeben worden sei. Er sei schon anwesend gewesen, als «AJ.________ (Rufname von A)» die Arbeit erledigt habe (pag. 891 Z. 72 f.).