33 fragt. So sei es abgelaufen (pag. 4075 Z. 4 ff.). Er habe das alleine gemacht und der Beschuldigte 2 habe keine Aufgabe gehabt (pag. 4075 Z. 17 und Z. 20). Nach seiner Haftentlassung habe er noch Kontakt mit U.________ gehabt, wobei dieser sich bei ihm entschuldigt habe, weil er ihn so fest belastet habe (pag. 4075 Z. 42 und pag. 4076 Z. 11). U.________ habe sodann noch per What’s App geschrieben, dass er dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten 1 geschrieben habe, dass nicht alles stimme, was er gesagt hatte (pag. 4076 Z. 22 f.).