_ verurteilt, welche sehr oberflächlich, pauschalisierend, widersprüchlich und interessengefärbt seien. U.________ habe anlässlich der Hafteröffnung auch ausgesagt, von anderen Lieferanten Kokain bezogen zu haben. Er habe andere Lieferanten decken können, indem er die Beschuldigten über Mass belastet habe. Auch habe U.________ für sich die Durchführung des abgekürzten Verfahrens bewirken wollen. Es könne nicht mehr als ein richtiges Treffen zwischen U.________ und den Beschuldigten dokumentiert werden. Auch telefonische Kontakte seien kaum registriert. Sodann habe U.___