9.2 Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Beide Beschuldigten sind geständig, U.________ neben Marihuana auch Kokain verkauft zu haben. Auch der Preis von CHF 50.00/Gramm ist unbestritten. Das Kokain sei U.________ meist nach Hause geliefert worden. Der Beschuldigte 1 bestreitet indes die Menge des veräusserten Kokains. Vor der oberen Instanz erklärte er, es seien vier/fünf Veräusserungen von je 50 Gramm zu CHF 50.00/Gramm gewesen, d. h. maximal 200 – 300 Gramm Kokaingemisch.