Für seinen Beitrag war auch eine Entschädigung in Form eines Anteils am Kokaingemisch vorgesehen. Der Beschuldigte 1 erhielt zu einem späteren Zeitpunkt denn auch 200 Gramm Kokaingemisch von R.________, wobei nicht zweifelsfrei erstellt werden kann, ob es sich hierbei um einen Anteil aus den in Q.________(Ortschaft) beschafften 3 Kilogramm oder einer anderen Quelle handelte. Der Beschuldigte 1 beteiligte sich an dieser Fahrt letztlich auch, um seine geschäftlichen Beziehungen zu R.________ zu fördern, von dessen Netzwerk im Kokainhandel zu profitieren und dadurch neue Kokainquellen zu erschliessen.