Er war denn auch nicht lediglich der Chauffeur von R.________ ohne jegliches Hintergrundwissen, sondern leistete weitere Beiträge, so etwa die Beschaffung der Akkus für die Encro-Handys und die moralische Unterstützung von R.________ in der Pannensituation. Auch wäre er vor der Fahrt bereit gewesen, für R.________ Geld einzusammeln. Der Beschuldigte 1 war offenkundig in einer untergeordneten Stellung beteiligt, aber ohne Weiteres ins Geschehen involviert. Für seinen Beitrag war auch eine Entschädigung in Form eines Anteils am Kokaingemisch vorgesehen.