__ kauften in Q.________(Ortschaft) (D) 3 kg Kokaingemisch (1.5 kg reines Kokain) zu einem Preis von CHF oder EUR 27'500.00, wobei es sich um den ungefähr marktüblichen Preis pro Kilogramm handelte (vgl. pag. 669). Der Beschuldigte 1 wusste, dass die Fahrt ins Ausland die Beschaffung von Kokain bezweckte und auch beabsichtigt war, dass er einen Teil des Kokains erhält. Anlässlich der Rückreise sprang das Auto nach einem Halt an der BK.________ (Strasse) in Q.________(Ortschaft) (D) nicht mehr an, worauf hin das sich im Versteck befindliche Kokain von unbekannten Freunden von R.________ mit einem Toyota abgeholt wurde.