29 verkauft worden war (vgl. pag. 621). Der Beschuldigte 1 besorgte im Vorfeld zwei Akkus für die Encro-Handys und wusste um das im Fahrzeug eingebaute Versteck. Der Beschuldigte 1 und R.________ kauften in Q.________(Ortschaft) (D) 3 kg Kokaingemisch (1.5 kg reines Kokain) zu einem Preis von CHF oder EUR 27'500.00, wobei es sich um den ungefähr marktüblichen Preis pro Kilogramm handelte (vgl. pag.