Ob dieser Anteil indes direkt aus den eingeführten 3 Kilogramm stammt, lässt sich indes nicht zweifellos erhärten. Betreffend den Reinheitsgrad kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz abgestellt werden, wonach von einem Reinheitsgrad von 50 % Kokainbase auszugehen ist, was bei 3 Kilogramm Kokaingemisch eine reine Drogenmenge von 1.5 Kilogramm reinem Kokain ergibt (pag. 3886; S. 23 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).