Nach Auffassung der Kammer ist erstellt, dass dem Beschuldigten 1 für seine Beteiligung an der Fahrt nach Q.________(Ortschaft) eine Gegenleistung in der Form eines Anteils an Kokaingemisch zustand und er zu einem späteren Zeitpunkt auch 200 Gramm Kokaingemisch erhielt. Ob dieser Anteil indes direkt aus den eingeführten 3 Kilogramm stammt, lässt sich indes nicht zweifellos erhärten.