_ zeitweise auf gleicher Augenhöhe kommunizierte. Auf Grund der Überwachungen der Gespräche im Autoinnern während der Fahrt nach Deutschland und wieder zurück erhellt auch, dass der Beschuldigte 1 durchaus um den eigentlichen Zweck der Fahrt wusste. Die aufgenommenen Gespräche illustrieren nicht das Gespräch eines Chefs mit einem untergeordneten Chauffeur, der einfach nur fährt. Wäre der Beschuldigte 1 damals R.________ noch nicht näher bekannt gewesen, hätte man ihn wohl kaum unter diesen Umständen ein solches Fahrzeug für eine längere Fahrt ins Ausland lenken lassen.