im Skoda Octavia ging. Bereits am 31. August 2019 sass der Beschuldigte 1 nicht nur passiv im Fahrzeug dabei, als es im Gespräch mit einem Unbekannten um mehrere Fahrten nach Holland ging, sondern er diskutierte nachträglich mit R.________ über die Zuverlässigkeit des Unbekannten (pag. 386 mit Verweis auf Track-Nr. 3032), er trat also nicht einfach als «Befehlsempfänger» auf und wusste über die Drogentransporte offenkundig schon damals bestens Bescheid. Daraus erhellt, dass zweifelsohne bereits vor der Fahrt im September 2019 ein Drogenkonnex zwischen dem Beschuldigten 1 und R.________ bestand. Dies wurde vom Beschuldigten 1 vor der oberen Instanz denn auch bestätigt (pag.