26 Die Aussagen des Beschuldigten 1 stehen in Widerspruch zu den Erkenntnissen aus den weiteren Beweismitteln, aus welchen nach Auffassung der Kammer deutlich hervorgeht, dass der Beschuldigte 1 betreffend die Fahrt nach Q.________(Ortschaft) seinen tatsächlichen Kenntnisstand und den Umfang seiner Beteiligung abzuschwächen versucht. So spricht es Bände, dass es bei der Fahrt ins Ausland gemäss den Überwachungsmassnahmen nicht um das erste Mitfahren des Beschuldigten 1 mit R.________ im Skoda Octavia ging.