Sie hätten dann aber in Q.________(Ortschaft) angehalten, weil er gesagt habe, dort Kollegen oder Bekannte zu haben, die er sehen wolle (pag. 4072 Z. 36 f.). Er bestätigte, schon vor dieser Fahrt nach Q.________(Ortschaft) mit R.________ mit Drogen zu tun gehabt zu haben (pag. 4072 Z. 44). Auf Frage, von welchem Zweck der Fahrt er ausgegangen sei, antwortete der Beschuldigte 1, gewusst zu haben, dass R.________ dort Schulden begleichen wollte (pag. 4073 Z. 6). Er sei mitgegangen, damit er sich für Kredit oder so (für Marihuana, Drogen [pag. 4073 Z. 11]) glaubhafter bei ihm zeigen könne (pag. 4073 Z. 7 f.). Er habe gewusst, dass es keine guten Schulden seien.