Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 12. August 2021 bestätigte er, am Erwerb und der Einfuhr von 3'000 Gramm Kokaingemisch, gemeinsam begangen mit R.________ in der Zeit vom 10.–12. September 2019 in I.________(Ortschaft), P.________(Ortschaft) und auf der Strecke I.________(Ortschaft) – Q.________(Ortschaft) (D) beteiligt gewesen zu sein (pag. 778 Z. 191 ff.). Nach Durchsicht des Protokolls fügte der Beschuldigte 1 an, es nicht mit ihm gemeinsam gemacht, ihn aber begleitet zu haben (pag. 778 Z. 197 f.). Das Encro-Handy habe er für den Kontakt mit diesen Leuten gehabt, zum Beispiel mit R.___