655 Z. 251 und Z. 253). Auf Frage, ob er für die Reise nach Q.________(Ortschaft) entlohnt worden sei, antwortete der Beschuldigte 1, dass der Plan gewesen sei, dass er 200 bis 300 Gramm bekomme. Der Preis sei aber zu teuer gewesen. Es wäre kaum Gewinn übriggeblieben und hätte sich nicht gelohnt (pag. 655 Z. 272 f.). Im Skoda Octavia habe sich kein einziges Gramm Kokain befunden (pag. 655 Z. 266). Er sagte weiter aus, nach Q.________(Ortschaft) gegangen zu sein, um einen guten Eindruck zu hinterlassen. Damit er (gemeint: R.________) ihm Gras auf Kommission gebe. Mit dem Gewinn habe er private Sachen erledigen wollen (pag. 658 Z. 389 ff.)