596 Z. 40 und Z. 44). Er sei mit einem Kollegen und dessen Fahrzeug dort gewesen (pag. 597 Z. 50). Der Kollege habe ihn angerufen und gefragt, ob er mitkommen wolle, woraufhin er mitgegangen sei (pag. 597 Z. 62). Auf Frage, ob er nach Q.________(Ortschaft) gefahren sei, um Drogen zu organisieren, antwortete der Beschuldigte 1: «Ich habe keine Macht für das gehabt» (pag. 597 Z. 68). Er wisse es nicht, sie hätten privat gesprochen und er sei in einer Bar gewesen (pag. 597 Z. 70). Sodann beteuerte er, nichts über ein Versteck im Fahrzeug zu wissen (pag. 598 Z. 86 f.). Zum Encro-Handy gab er zu Protokoll, es von denen bekommen und ins Versteck getan zu haben (pag. 600 Z. 170 f.).