Der Beschuldigte 1 versuchte in der fraglichen Zeit eingestandenermassen, durch Drogengeschäfte finanzielle Mittel zu erwirtschaften. Er wollte dies nach eigenen Angaben zwar primär mit Marihuana/Cannabis-Geschäften machen, focht aber die Schuldsprüche wegen Kokainveräusserung an T.________ und V.________ (erstinstanzliches Urteilsdispositiv Ziffer A.1.3.1 und 1.3.3) nicht an und er ist mit der Verurteilung betreffend Kokaingeschäften mit U.________ (Dispositiv Ziffer A.1.3.2.) nur auf Grund der Mengenangaben nicht einverstanden (siehe nachfolgend Ziff. II.9.).