21 Demgegenüber bestreitet der Beschuldigte 1, mit dem Kokainkauf und/oder Kokaintransport etwas zu tun gehabt zu haben. Es sei ursprünglich um eine Fahrt nach Amsterdam gegangen, anlässlich welcher der Beschuldigte 1 R.________ besser habe kennenlernen wollen. Der Beschuldigte 1 bestreitet, von Anfang an davon gewusst zu haben, dass der Zweck der Fahrt der Kauf von Drogen gewesen sei. Er habe lediglich gewusst, dass R.________ «nicht so gute» Schulden in Holland habe begleichen wollen.