8.2 Bestrittener / unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte 1 ist geständig, R.________ vom 10.–12. September 2019 auf dessen Wunsch mit dessen Fahrzeug (Skoda Octavia) nach Q.________(Ortschaft) und dann zurück in die Schweiz gefahren zu haben. Der Beschuldigte 1 bestätigte weiter, mit R.________ schon vor dieser Fahrt nach Q.________(Ortschaft) mit Drogen zu tun gehabt zu haben. Über das im Auto eingebaute Versteck wusste er auch Bescheid. Weiter gab der Beschuldigte 1 zu, bereit gewesen zu sein, für R.________ Geld einzusammeln. Auch wird nicht bestritten, dass er im Vorfeld zwei Handy-Akkus besorgte.