Im Einzelnen soll A.________ R.________ auf dessen Wunsch für dessen Geschäft nach Q.________(Ortschaft) (D) begleitet haben. Am 10.09.2019 hätten sich die beiden mit dem Fahrzeug Skoda Octavia von R.________, welches über ein eigens eingebautes Versteck verfügt habe, nach Q.________(Ortschaft) (D) begeben. A.________ habe im Vorfeld zwei Akkus für die Encro-Handys gekauft und aufgeladen. Zudem soll er bereit gewesen sein, das nötige Geld vor der Fahrt einzusammeln, von welchem er gewusst habe oder habe annehmen müssen, dass es aus Drogenhandel gestammt habe und dass damit in Q.________(Ortschaft) Kokain habe gekauft werden sollen.