Weiter waren sie gut organisiert, handelten mit drei unterschiedlichen Drogen, teilten sich die Arbeiten teilweise auf und vertraten sich während Ferienabwesenheiten gegenseitig. Vor allem aber ist zu berücksichtigen, dass die Beschuldigten das Drogengeschäft hauptsächlich während einer Zeit betrieben, in welcher sie keiner geregelten Arbeit nachgingen. Sowohl A.________ als auch D.________ gaben denn auch an, dass ihre finanzielle Situation schlecht gewesen sei. Beide hatten Schulden oder sogar laufende Pfändungen und verspielten viel Geld beim Pokern. Weil es nicht gereicht habe, hätten sie «ein paar schlechte Sachen» gemacht (pag. 570 Z. 95).